Tarif

Termine erfolgen nur nach telefonischer Vereinbarung, abgerechnet wird in Einheiten zu je 50 Minuten

Eine Rückerstattung der klinisch- psychologische Diagnostik ist möglich - gemäß WahlpsychologInnen-Vertrag werden 60-80% des Kassenanteils durch die Krankenkasse rückerstattet

Die Kosten für die psychologische Beratung und psychologische Behandlung/Therapie, die Fallsupervision für Fachauszubildende, die Beratung von Eltern (§ 95 Abs. 1a AußStrG) sind privat zu finanzieren. Es ist keine Rückvergütung durch die Krankenkasse möglich.

Es gibt die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss zur psychologischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu beantragen (Abteilung Kinder- und Jugendhilfe)

 Bei Zusatzversicherungen ist eine Kostenübernahme teilweise möglich, dies müssten Sie mit ihrer jeweiligen Versicherung persönlich abklären

Das Honorar ist sofort nach Rechnungserhalt zu überweisen, die Verrechnung erfolgt auf eigenen Namen und eigene Rechnung der PsychologInnen

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte rechtzeitig (24 Stunden vorher) telefonisch oder per SMS ab, damit der Termin neu vergeben werden kann. Ansonsten sind vereinbarte Einheiten auch bei Versäumen des Termins durch Sie zur Gänze zu bezahlen

Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch und in einem Erstgespräch

Checkliste Überweisung zur klinisch-psychologischen Diagnostik:

Sie benötigen einen Überweisungsschein vom Kinderarzt oder dem Hausarzt mit einer krankheitswertige Verdachtsdiagnose, einer konkreten Fragestellung (ausgenommen sind F81 und F7) ​mit dem Zusatz klinisch-psychologische Diagnostik erbeten.

Nach Bezahlung des Honorars reichen Sie die Honorarnote gemeinsam mit dem Einzahlungsnachweis und dem Überweisungsschein bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten eine Rückerstattung.

 

Rechtsbelehrung

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