Tarif
Termine erfolgen nur nach telefonischer Vereinbarung, abgerechnet wird in Einheiten zu je 50 Minuten Eine Rückerstattung der klinisch- psychologische Diagnostik ist möglich - gemäß WahlpsychologInnen-Vertrag werden 60-80% des Kassenanteils durch die Krankenkasse rückerstattet Die Kosten für die psychologische Beratung und psychologische Behandlung/Therapie, die Fallsupervision für Fachauszubildende, die Beratung von Eltern (§ 95 Abs. 1a AußStrG) sind privat zu finanzieren. Es ist keine Rückvergütung durch die Krankenkasse möglich. Es gibt die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss zur psychologischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu beantragen (Abteilung Kinder- und Jugendhilfe) Bei Zusatzversicherungen ist eine Kostenübernahme teilweise möglich, dies müssten Sie mit ihrer jeweiligen Versicherung persönlich abklären Das Honorar ist sofort nach Rechnungserhalt zu überweisen, die Verrechnung erfolgt auf eigenen Namen und eigene Rechnung der PsychologInnen Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte rechtzeitig (24 Stunden vorher) telefonisch oder per SMS ab, damit der Termin neu vergeben werden kann. Ansonsten sind vereinbarte Einheiten auch bei Versäumen des Termins durch Sie zur Gänze zu bezahlen Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch und in einem Erstgespräch |
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